Förderung für KI-Projekte im Mittelstand
Zuletzt aktualisiert am · Aidan Faes
Kurz gesagt
Zum Stand 21.08.2026 gibt es keinen bundesweiten Zuschuss für den Kauf und die Einführung fertiger KI-Software. Die Programme, die das früher abgedeckt haben, sind beendet. Geblieben sind 5 laufende Bundesinstrumente, darunter zwei Förderkredite der KfW, die KI ausdrücklich nennen, sowie Landesprogramme in 8 Bundesländern. Diese Seite zeigt, was läuft, was beendet ist und wofür das jeweils taugt.
Förderung ist im Mittelstand oft der Auslöser eines Projekts, nicht sein Nebeneffekt. Umso wichtiger ist ein nüchterner Blick darauf, was tatsächlich noch beantragt werden kann. In diesem Feld werden Programme regelmäßig weiterempfohlen, die es längst nicht mehr gibt.
Deshalb führt diese Übersicht zu jedem Programm den Status mit, und die beendeten stehen ausdrücklich mit dabei. Alle Angaben stammen von der offiziellen Programmseite und tragen das Prüfdatum 21.08.2026.
Welche Bundesprogramme laufen noch?
Fünf Instrumente, die für KI-Vorhaben im Mittelstand infrage kommen. Zwei davon nennen Künstliche Intelligenz ausdrücklich, beide sind Kredite und keine Zuschüsse.
| Programm | Art | KI genannt | Träger |
|---|---|---|---|
| Forschungszulage | Steuerliche Förderung mit Rechtsanspruch, kein Zuschuss und kein Kredit | nein | Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für die fachliche Bescheinigung, Festsetzung und Auszahlung durch das zuständige Finanzamt |
| ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512) | Zinsverbilligter Kredit, teilweise mit Tilgungszuschuss | ja | KfW aus Mitteln des ERP-Sondervermögens |
| ERP-Förderkredit Innovation (513, 514) | Zinsverbilligter Kredit, teilweise mit Tilgungszuschuss | ja | KfW aus Mitteln des ERP-Sondervermögens |
| Mittelstand-Digital Zentren | Kostenfreie Beratung, Demonstration und Qualifizierung, kein Geldfluss an das Unternehmen | ja | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital |
| Förderung von Unternehmensberatungen für KMU | Zuschuss zum Beraterhonorar, nicht zu Software, Hardware oder Lizenzen | nein | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), kofinanziert aus dem ESF Plus |
| Digital Europe Programme und European Digital Innovation Hubs | Beratung und Test-before-invest, überwiegend kostenfreie Leistungen statt Geldfluss | ja | Europäische Kommission, Umsetzung über die regionalen EDIH |
Die Förderhöhen stehen je Programm auf der offiziellen Seite. Wir geben sie hier bewusst nicht verkürzt wieder, weil sie an Stufen, Unternehmensgröße und Region hängen und eine gekürzte Zahl mehr schadet als nützt.
Was heißt das praktisch für ein KI-Vorhaben?
Es kommt darauf an, was Sie vorhaben. Drei Fälle decken das meiste ab:
- Sie kaufen fertige Software und führen sie ein. Dafür gibt es vom Bund keinen Zuschuss mehr. Prüfen Sie zuerst Ihr Bundesland, dann den ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW.
- Sie entwickeln selbst oder lassen wesentlich weiterentwickeln. Dann ist die Forschungszulage das einzige bundesweite Instrument mit Rechtsanspruch, ohne Antragsfrist und ohne Windhundverfahren.
- Sie wissen noch nicht, wo Sie anfangen sollen. Die Mittelstand-Digital Zentren und die European Digital Innovation Hubs beraten kostenfrei. Das ist kein Geld, spart aber Fehlentscheidungen.
Welche Bundesländer haben ein eigenes Programm?
Geprüft haben wir alle 16 Länder. In 8 davon lief zum Prüfdatum ein Programm, das für Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben im Mittelstand infrage kommt. Die Landesprogramme sind für kleinere Vorhaben oft die einzige realistische Quelle, weil sie niedrigere Schwellen haben als die Bundesinstrumente.
| Bundesland | Programm | Träger | Stand |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Digitalisierungsfinanzierung | L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) | Programmstart 01.07.2025; Abruf 20.08.2026 |
| Bayern | Digitalbonus.Bayern | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) | Laufzeit bis 31.12.2027; Abruf 20.08.2026 |
| Berlin | Pro FIT Projektfinanzierung | Investitionsbank Berlin (IBB) | Abruf 20.08.2026 |
| Berlin | Pro FIT Fruehphasenfinanzierung | Investitionsbank Berlin (IBB) | Abruf 20.08.2026 |
| Brandenburg | Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital) | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB); Bestaetigung durch WFBB | kein Stand-Datum auf der Seite; Abruf 20.08.2026 |
| Bremen | Digitaler Mittelstand KI | BAB - Die Förderbank Bremen und Bremerhaven; BIS Bremerhaven | Start 01.04.2026, Laufzeit bis Ende 2027; Abruf 20.08.2026 |
| Hamburg | Hamburg Digital Check | IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank) | kein Stand-Datum auf der Seite; Abruf 20.08.2026 |
| Hamburg | Hamburg-Kredit Digital | IFB Hamburg | Abruf 20.08.2026 |
| Hessen | Distr@l | Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation mit WIBank | Seitenstand Mai 2026; Abruf 20.08.2026 |
| Schleswig-Holstein | KI-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein | Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Referat Digitaler Wandel | Geltungsdauer 01.04.2025 bis 31.12.2029; Abruf 21.08.2026 |
Fehlt Ihr Bundesland in dieser Tabelle, heißt das nicht zwingend, dass es dort nichts gibt: Es heißt, dass wir zum Prüfdatum kein Programm mit belegbarer Programmseite gefunden haben, das für den Einsatz von KI-Software infrage kommt. Erste Anlaufstelle bleibt die Förderbank Ihres Landes.
Bei der Prüfung aller 16 Länder zeigte sich außerdem, dass „es gibt ein Programm" und „Sie können heute einen Antrag stellen" zwei verschiedene Dinge sind. Mehrere Länder arbeiten mit befristeten Antragsfenstern oder haben die Aufnahme wegen ausgeschöpfter Mittel gestoppt. Prüfen Sie deshalb immer das Datum auf der Programmseite selbst, bevor Sie planen.
Ein Landesprogramm sticht heraus
Von allen erhobenen Programmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die KI-Förderrichtlinie Schleswig-Holstein das einzige, dessen Gegenstand ausschließlich Künstliche Intelligenz ist. Träger ist die Staatskanzlei, nicht das Wirtschaftsministerium und nicht die Förderbank, weshalb sie in den üblichen Förderbank-Listen fehlt. Die Richtlinie gilt vom 01.04.2025 bis zum 31.12.2029, eine Antragstellung ist laut Programmseite jederzeit möglich.
Zwei Punkte, die dabei oft falsch wiedergegeben werden: Die Quote von 75 Prozent gilt für Start-ups und öffentliche Einrichtungen, für sonstige private Unternehmen sind es bis zu 50 Prozent. Und reine Lizenzkäufe sind ausgeschlossen: Die Programmseite nennt „Beschaffung fertiger Software (als alleiniges Vorhaben)" ausdrücklich als nicht förderfähig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Welche Programme werden noch genannt, sind aber beendet?
Diese drei stehen in vielen Übersichten und kommen regelmäßig in Verkaufsgesprächen vor. Sie nehmen zum Prüfdatum keine Anträge an.
Dazu kommt eine zweite Gruppe, die noch unangenehmer ist: Programme, die es nie gab oder nicht mehr gibt und die trotzdem in Beratertexten kursieren. Bei der Prüfung sind uns unter anderem „Thüringen Digital", „Digitalisierungsbonus Schleswig-Holstein", „Digital Starter Saar" und „DigiBoost Rheinland-Pfalz" begegnet. Zu keinem davon existiert eine offizielle Programmseite. Wenn Ihnen ein solcher Name genannt wird, lassen Sie sich die Seite des Trägers zeigen.
| Programm | Status | Was stattdessen gilt |
|---|---|---|
| Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) | Antragsstopp seit 07.07.2026; Abruf 21.08.2026 | Zum Prüfdatum keine Antragstellung möglich. |
| go-digital | beendet zum 31.12.2024; Abruf 21.08.2026 | Keine Antragstellung mehr möglich, kein Nachfolgeprogramm. |
| Digital Jetzt | beendet zum 31.12.2023; Abruf 21.08.2026 | Keine Antragstellung mehr möglich, kein Nachfolgeprogramm. |
Wie gehen Sie vor?
- Klären Sie zuerst den Anwendungsfall und den ungefähren Projektumfang. Ohne das lässt sich kein Programm sinnvoll auswählen.
- Prüfen Sie Ihr Bundesland zuerst. Die Schwellen sind niedriger als beim Bund.
- Sprechen Sie mit der Förderbank Ihres Landes oder Ihrer Kammer, bevor Sie etwas beauftragen.
- Stellen Sie den Antrag vor Vorhabensbeginn. Nahezu alle Programme schließen bereits begonnene Projekte aus.
- Rechnen Sie den Antragsaufwand mit. Bei kleinen Vorhaben übersteigt er häufig den Zuschuss.
Was ein KI-Projekt im Mittelstand üblicherweise kostet, steht auf Was KI im Unternehmen kostet. Welche Lösungen für Ihren Fall infrage kommen, klärt der Anfrage-Funnel in neun Fragen.
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Häufige Fragen
Gibt es einen bundesweiten Zuschuss für den Kauf von KI-Software?
Zum Stand 21.08.2026 nicht. Die beiden Programme, die diese Lücke gefüllt haben, sind beendet: go-digital zum 31.12.2024 und Digital Jetzt zum 31.12.2023. Ein Nachfolger ist nicht veröffentlicht. Wer heute Geld vom Bund will, geht über einen Förderkredit der KfW oder über die Forschungszulage, wenn selbst entwickelt wird.
Welche Programme nennen KI ausdrücklich?
Von den laufenden Bundesprogrammen nennen die beiden ERP-Förderkredite der KfW Künstliche Intelligenz ausdrücklich als Fördergegenstand, jeweils in ihrer höchsten Förderstufe. Die Mittelstand-Digital Zentren und die European Digital Innovation Hubs führen KI als Thema, vergeben aber kein Geld, sondern Beratung.
Beraten Sie zu Förderanträgen?
Nein. Wir stellen dar, welche Programme es gibt und wo sie stehen. Zur Antragstellung beraten die Förderbank Ihres Landes, Ihre Kammer und darauf spezialisierte Berater. Wir sagen auch keine Förderquoten zu: Über jeden Antrag entscheidet die Bewilligungsstelle.
Warum stehen hier beendete Programme?
Weil sie im Netz weiterhin genannt werden. go-digital und Digital Jetzt tauchen in Listen und Verkaufsgesprächen bis heute auf. Wer sie als laufend einplant, verliert Zeit. Deshalb führen wir sie ausdrücklich als beendet.
Lohnt sich Förderung überhaupt bei einem KI-Projekt?
Das hängt an der Größe des Vorhabens. Bei einer Software für einige hundert Euro im Monat übersteigt der Antragsaufwand oft den Zuschuss. Bei einem Projekt mit Anbindung, Migration und Schulung im fünfstelligen Bereich ändert Förderung die Rechnung spürbar.