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Glossar

KI-Begriffe für den Mittelstand

Zuletzt aktualisiert am · Aidan Faes

Kurz gesagt

Dieses Glossar erklärt 57 Begriffe, die in Angeboten, Verträgen und Verkaufsgesprächen rund um KI-Software vorkommen. Jeder Eintrag beantwortet zuerst, was der Begriff bedeutet, und sagt dann, was er für einen Betrieb praktisch heißt. Die Auswahl folgt dem, was in Auswahlgesprächen tatsächlich gefragt wird, nicht einem Lehrbuch.

Der Markt für KI-Software arbeitet mit vielen Begriffen, die im Verkaufsgespräch selbstverständlich klingen und im Vertrag plötzlich Gewicht bekommen. „EU-Hosting" ist eine Aussage über einen Ort, nicht über eine Verarbeitungskette. Ein Konfidenzwert entscheidet darüber, wie viel Prüfarbeit in der Buchhaltung bleibt. Wer diese Unterschiede kennt, verhandelt anders.

Deshalb ist jeder Eintrag hier nach demselben Muster gebaut: zuerst eine Definition in zwei bis drei Sätzen, dann die Einordnung, was der Begriff im Betrieb bedeutet, und schließlich der Fehler, der damit am häufigsten gemacht wird.

Grundbegriffe

Was hinter den Sammelbegriffen steckt, mit denen der Markt arbeitet.

  • Künstliche Intelligenz (KI, AI): Sammelbegriff für Software, die Aufgaben übernimmt, für die bisher menschliches Urteilsvermögen nötig war.
  • Maschinelles Lernen (Machine Learning, ML): Verfahren, bei dem ein System Regeln aus Beispieldaten ableitet, statt sie programmiert zu bekommen.
  • Generative KI: KI, die neue Inhalte erzeugt: Texte, Bilder, Code oder Sprache, statt nur zu klassifizieren.
  • Modell (KI-Modell): Die trainierte Datei, die die eigentliche Rechenleistung erbringt; die Software ringsherum macht sie nutzbar.
  • Trainingsdaten: Die Daten, aus denen ein Modell seine Regeln ableitet. Für Unternehmen zählt vor allem, ob die eigenen Daten dazugehören.

Sprachmodelle und Assistenten

Wie Sprachmodelle arbeiten und welche Begriffe im Alltag vorkommen.

  • Sprachmodell (Large Language Model, LLM): Ein Modell, das Sprache verarbeitet und fortsetzt, indem es das jeweils wahrscheinlichste nächste Stück Text bestimmt.
  • Prompt: Die Eingabe an ein Sprachmodell: Aufgabe, Kontext und Format in einem Text.
  • Systemprompt: Eine feste Anweisung, die vor jeder Nutzereingabe gilt und Rolle, Tonfall und Grenzen des Assistenten setzt.
  • Token: Die Abrechnungs- und Verarbeitungseinheit von Sprachmodellen: ein Wortteil, kein ganzes Wort.
  • Kontextfenster: Die Menge an Text, die ein Modell in einem Durchgang berücksichtigen kann. Alles darüber hinaus fällt weg.
  • Halluzination: Eine erfundene, aber überzeugend formulierte Antwort. Der wichtigste Grund, warum Ergebnisse geprüft werden müssen.
  • KI-Assistent: Ein Sprachmodell mit fester Aufgabe, festem Kontext und meist Zugriff auf Firmenwissen.
  • KI-Agent: Ein Assistent, der nicht nur antwortet, sondern Schritte plant und Aktionen in anderen Systemen auslöst.
  • Multimodal: Ein Modell, das mehr als eine Eingabeart verarbeitet, etwa Text und Bild oder Text und Sprache.

Daten, Dokumente und Wissen

Wie KI an Firmenwissen kommt und was mit Dokumenten passiert.

  • Retrieval Augmented Generation (RAG): Verfahren, bei dem passende Firmendokumente gesucht und dem Modell mitgegeben werden, damit die Antwort auf Belegen beruht.
  • Embedding: Eine Zahlendarstellung von Text, mit der sich inhaltliche Ähnlichkeit berechnen lässt.
  • Vektordatenbank: Eine Datenbank, die Embeddings speichert und nach Ähnlichkeit statt nach exakter Übereinstimmung sucht.
  • Semantische Suche: Suche nach Bedeutung statt nach Stichwort: Sie findet auch Treffer, die anders formuliert sind.
  • OCR (Texterkennung, Optical Character Recognition): Umwandlung von Bild in Text: der erste Schritt jeder Belegverarbeitung, aber noch keine Zuordnung.
  • Intelligent Document Processing (IDP): Die Kette aus Erkennen, Klassifizieren, Auslesen und Übergeben eines Dokuments an das Zielsystem.
  • Extraktion: Das Herausziehen einzelner Felder aus einem Dokument, etwa Rechnungsnummer, Datum und Betrag.
  • Konfidenzwert (Confidence Score): Der Wert, mit dem ein System angibt, wie sicher es sich bei einem Feld ist. Er steuert, ab wann ein Mensch prüft.
  • Validierung: Die Prüfung ausgelesener Werte gegen Stammdaten und Rechenregeln, bevor sie ins Zielsystem gehen.
  • Quellenangabe: Der Verweis auf das Dokument, aus dem eine Antwort stammt. Ohne ihn lässt sich eine Antwort nicht prüfen.
  • Spracherkennung (Speech-to-Text): Die Umwandlung gesprochener Sprache in Text, Grundlage für Telefonassistenten und Diktat.

Recht und Sicherheit

Begriffe aus DSGVO, KI-Verordnung und Informationssicherheit.

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, AV-Vertrag): Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO, der regelt, wie ein Anbieter personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet.
  • Subprozessor (Unterauftragsverarbeiter): Ein weiterer Dienstleister, den Ihr Anbieter einsetzt. Bei KI gehört fast immer ein Modellanbieter dazu.
  • Verarbeitungsort: Der Ort, an dem Daten tatsächlich verarbeitet werden. Er kann vom Firmensitz des Anbieters abweichen.
  • EU-Hosting: Betrieb in Rechenzentren innerhalb der EU. Eine Aussage über den Ort, nicht automatisch über den Rechtsrahmen.
  • DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Die europäische Datenschutzverordnung. Sie regelt, auf welcher Grundlage personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.
  • KI-Verordnung (EU AI Act): Die europäische Verordnung, die KI-Systeme nach Risiko einstuft und daran Pflichten knüpft.
  • Hochrisiko-KI-System: Eine Einstufung der KI-Verordnung mit besonderen Pflichten, etwa bei Personalauswahl oder Kreditvergabe.
  • KI-Kompetenz: Die nach Art. 4 der KI-Verordnung geforderte Fähigkeit der Belegschaft, KI-Systeme sachkundig einzusetzen.
  • ISO 27001: Eine Norm für Informationssicherheits-Managementsysteme. Sie sagt etwas über Prozesse, nicht über einzelne Produkte.
  • SOC 2: Ein Prüfbericht aus dem US-Raum über Kontrollen zu Sicherheit und Verfügbarkeit, meist als Typ I oder Typ II.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Die konkreten Schutzmaßnahmen eines Anbieters, die als Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag gehören.
  • Berechtigungskonzept: Die Regel, wer welche Inhalte sehen darf. Bei Firmensuche entscheidet sie darüber, ob eine Einführung überhaupt zulässig ist.

Betrieb und Lizenzen

Wo die Software läuft und wonach abgerechnet wird.

  • On-Premise (Eigenbetrieb): Betrieb im eigenen Rechenzentrum. Volle Kontrolle über den Ort, dafür eigener Betriebsaufwand.
  • SaaS (Software as a Service): Software als Dienst: Der Anbieter betreibt sie, Sie zahlen laufend und pflegen keine Server.
  • Self-Hosting: Sie betreiben die Software des Anbieters selbst, oft auf Basis einer offenen Lizenz.
  • Nutzerlizenz (Seat): Abrechnung je Person und Monat. Günstig bei gleichmäßiger Nutzung, teuer bei vielen Gelegenheitsnutzern.
  • Credits: Verbrauchsabrechnung statt Kopfpauschale: Sie zahlen für tatsächliche Nutzung, nicht für Zugänge.
  • Lizenzmodell: Die Regel, wonach abgerechnet wird: je Person, je Verbrauch, je Vorgang oder als Projektpreis.
  • Schnittstelle (API): Der technische Zugang, über den zwei Systeme Daten austauschen. Entscheidet meist über den Projektaufwand.
  • Webhook: Ein Ruf von System zu System, sobald ein Ereignis eintritt. Die einfachste Form der Kopplung.
  • Workflow (Ablauf): Eine festgelegte Kette von Schritten mit Auslöser, Bedingungen und Zielsystem.
  • Single Sign-on (SSO): Anmeldung über das vorhandene Firmenkonto. Voraussetzung dafür, Zugänge zentral zu entziehen.
  • Audit-Log: Die Protokollierung, wer wann was getan hat. Grundlage für Nachvollziehbarkeit und Prüfungen.
  • Modellanbieter: Das Unternehmen hinter dem Sprachmodell. Auch bei deutschem Anbieter kann die Verarbeitung dorthin gehen.

Einführung und Projekt

Begriffe, die im Einführungsprojekt selbst auftauchen.

  • Human in the Loop: Ein festgelegter Punkt, an dem ein Mensch prüft, bevor ein Ergebnis wirksam wird.
  • Leitplanken (Guardrails): Regeln, die festlegen, was ein KI-System tun darf und was nicht, und wann es abgibt.
  • Eskalation (Übergabe): Die Übergabe eines Vorgangs an einen Menschen, samt bisherigem Verlauf.
  • Intent (Absicht): Das erkannte Anliegen hinter einer Anfrage. Grundlage dafür, welchen Ablauf ein Bot startet.
  • Voicebot (KI-Telefonassistent): Ein System, das Anrufe annimmt, das Anliegen erfasst und je nach Fall selbst erledigt oder weiterleitet.
  • Pilotbetrieb (Proof of Concept, PoC): Ein befristeter Testlauf mit echten Daten und einem vorher festgelegten Messwert.
  • Schulung: Die Einweisung der Belegschaft. Nach Art. 4 der KI-Verordnung nicht optional, sondern gefordert.
  • Gesamtkosten (Total Cost of Ownership, TCO): Alle Kosten über die Laufzeit: Lizenz, Einführung, Anbindung, Schulung und Betrieb.

Welche Begriffe sollten Sie vor einem Angebotsgespräch kennen?

Wenn Sie nur fünf Minuten haben, sind es diese vier: Auftragsverarbeitungsvertrag, weil er die Grundlage jeder Zusammenarbeit ist. Verarbeitungsort, weil er vom Firmensitz abweichen kann. Subprozessor, weil bei KI fast immer ein Modellanbieter mitverarbeitet. Und Lizenzmodell, weil dieselbe Software je nach Abrechnung das Doppelte kosten kann.

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Häufige Fragen

Muss ich diese Begriffe kennen, um KI einzuführen?

Nein, aber ein Dutzend davon erspart Ihnen teure Missverständnisse im Verkaufsgespräch. Wer weiß, was ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist und warum der Verarbeitungsort nicht dasselbe ist wie der Firmensitz, stellt die Fragen, auf die es ankommt.

Warum erklären Sie auch Rechtsbegriffe?

Weil sie in der Praxis öfter über eine Einführung entscheiden als die Funktionen. Ob ein Anbieter einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO bereitstellt und welche Subprozessoren beteiligt sind, klärt sich vor dem Kauf oder gar nicht.

Sind die Definitionen technisch vollständig?

Sie sind auf Entscheidungen zugeschnitten, nicht auf Informatik-Prüfungen. Wir erklären, was ein Begriff für einen Betrieb bedeutet und welcher Fehler damit typischerweise verbunden ist. Für die technische Tiefe gibt es bessere Quellen.

Wie aktuell sind die Erklärungen?

Jede Seite trägt ein Stand-Datum. Begriffe rund um die KI-Verordnung prüfen wir häufiger, weil sich dort Fristen und Auslegungen bewegen.