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Glossar

Was ist EU-Hosting?

Zuletzt aktualisiert am · Aidan Faes

Kurz gesagt

EU-Hosting bedeutet, dass die Server, auf denen eine Anwendung betrieben wird, in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union stehen. Es ist eine Aussage über den Standort der Infrastruktur, nicht automatisch über den Rechtsrahmen, dem der Anbieter unterliegt, und auch nicht über die vollständige Verarbeitungskette. Häufig wird der Begriff mit Datenschutzkonformität gleichgesetzt, was zu kurz greift.

Der Standort ist trotzdem mehr als ein Marketingargument. Er entscheidet darüber, ob eine Übermittlung in ein Drittland überhaupt stattfindet, und erspart Ihnen die Prüfung nach Kapitel V der DSGVO für diesen Schritt. Er wirkt sich außerdem auf Antwortzeiten und auf die Argumentation gegenüber Kunden aus, die selbst Vorgaben mitbringen. Nur beantwortet er eben immer nur die Frage nach dem Ort, nicht die nach dem Anbieter.

In der Praxis lohnt es sich, drei Ausprägungen zu unterscheiden. Erstens Anbieter, die den Hoster und die Rechenzentren namentlich nennen, etwa DeutschlandGPT mit der Open Telekom Cloud und den Standorten Magdeburg und Biere. Zweitens Anbieter, die eine Region nennen, wie Langdock mit EU-Hosting auf Microsoft Azure oder innoGPT mit AWS Frankfurt. Drittens Anbieter, die nur pauschal von EU-Datenverarbeitung sprechen, ohne Anbieter oder Region zu benennen. Alle drei Angaben stammen aus dem Prüflauf 08/2026.

Der typische Fehler ist der Schluss vom Ort auf die Rechtslage. Ein Rechenzentrum in Frankfurt kann von einem Konzern mit Sitz außerhalb Europas betrieben werden, und der Modellaufruf kann trotzdem woanders stattfinden. Umgekehrt ist ein Anbieter mit Sitz außerhalb der EU nicht automatisch problematisch, wenn Verarbeitungskette und Vertragslage sauber dokumentiert sind. Entscheidend ist, was Sie belegen können.

Ob Sie EU-Hosting als hartes Kriterium setzen sollten, hängt von Ihren Daten und Ihren Kundenverträgen ab. Für Personalakten, Patientendaten oder Mandantenunterlagen ist es meist der erste Filter. Für einen Assistenten, der Produkttexte formuliert, kann eine breitere Auswahl sinnvoll sein. Formulieren Sie die Anforderung schriftlich, bevor Sie mit Anbietern sprechen, sonst verschiebt sich die Latte im Gespräch.

So prüfen Sie eine EU-Hosting-Angabe

  • Wird der Betreiber der Rechenzentren namentlich genannt, oder nur eine Region?
  • Gilt die Angabe auch für Sicherungskopien, Protokolle und Support-Zugriffe?
  • Wo werden die Sprachmodelle aufgerufen, und lässt sich das begrenzen?
  • Gibt es ein Datum und eine Quelle, auf die Sie sich später berufen können?

Welche Begriffe hängen damit zusammen?

  • Verarbeitungsort: Der Ort, an dem Daten tatsächlich verarbeitet werden. Er kann vom Firmensitz des Anbieters abweichen.
  • Subprozessor: Ein weiterer Dienstleister, den Ihr Anbieter einsetzt. Bei KI gehört fast immer ein Modellanbieter dazu.
  • On-Premise: Betrieb im eigenen Rechenzentrum. Volle Kontrolle über den Ort, dafür eigener Betriebsaufwand.

Wo wird EU-Hosting in der Auswahl konkret?

Begriffe helfen erst, wenn sie an einer Entscheidung hängen. EU-Hosting spielt vor allem in KI-Assistenten & LLM-Plattformen eine Rolle. Dort sehen Sie, wie die geprüften Lösungen mit dem Punkt umgehen, jeweils mit Quelle und Stand-Datum.

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Häufige Fragen

Ist EU-Hosting dasselbe wie Hosting in Deutschland?

Nein. EU-Hosting umfasst alle Mitgliedstaaten, deutsche Rechenzentren sind ein Sonderfall davon. Wenn Ihre Kunden oder Ihre interne Richtlinie ausdrücklich Deutschland verlangen, müssen Sie das gesondert abfragen.

Schließt EU-Hosting einen Zugriff von außerhalb aus?

Nicht zwangsläufig. Fernwartung und Support können aus anderen Ländern erfolgen, auch wenn die Server in der EU stehen. Fragen Sie deshalb getrennt nach Speicherort, Verarbeitungsort und Zugriffswegen im Support.

Quellen

  • Anbieterangaben laut Anbieter-Websites (abgerufen am 20.08.2026)