Was ist KI-Verordnung?
Zuletzt aktualisiert am · Aidan Faes
Kurz gesagt
Die KI-Verordnung ist die Verordnung (EU) 2024/1689, die KI-Systeme nach ihrem Risiko einordnet und daran abgestufte Pflichten knüpft. Sie unterscheidet verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Systeme mit Transparenzpflichten und Anwendungen mit minimalem Risiko. Im Englischen heißt sie EU AI Act.
Die Pflichten treten gestaffelt in Kraft. Die Verbote und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 gelten seit dem 02.02.2025, die Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit dem 02.08.2025, die allgemeine Geltung ist auf den 02.08.2026 datiert. Für Hochrisiko-Systeme wurden die Fristen durch die Verordnung (EU) 2026/1744, den Digital Omnibus on AI, verschoben: auf den 02.12.2027 für die Fälle des Anhangs III und den 02.08.2028 für die des Anhangs I.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Anbieter und Betreiber. Wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt, hat andere Pflichten als ein Betrieb, der es einsetzt. Der Mittelstand ist in aller Regel Betreiber. Dann geht es vor allem um Kompetenz im Umgang, um Transparenz gegenüber betroffenen Personen und um die Frage, ob der eigene Einsatz in eine der geregelten Kategorien fällt.
Ein typischer Fehler ist die pauschale Einordnung als Hochrisiko, weil das Thema wichtig klingt. Die meisten Anwendungen im Mittelstand, etwa Textassistenz, Dokumentenerfassung oder interne Suche, liegen nicht in den geregelten Hochrisiko-Bereichen. Der umgekehrte Fehler ist ebenso verbreitet: Personalauswahl und Kreditvergabe sind ausdrücklich geregelte Anwendungsfelder, und dort reicht ein Bauchgefühl nicht.
Für die Praxis heißt das: Führen Sie eine schlichte Liste Ihrer KI-Anwendungen mit Zweck, betroffenen Personen und Entscheidungswirkung. Diese Liste ist die Grundlage jeder Einordnung, und sie kostet Sie einen Vormittag. Die rechtliche Bewertung eines konkreten Systems gehört anschließend in fachkundige Hände; dieser Text beschreibt den Rahmen, nicht Ihren Einzelfall.
Termine der Verordnung im Überblick
- 02.02.2025: Verbote und Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4.
- 02.08.2025: Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
- 02.08.2026: allgemeine Geltung der Verordnung.
- 02.12.2027: Hochrisiko-Fälle nach Anhang III, verschoben durch VO (EU) 2026/1744.
- 02.08.2028: Hochrisiko-Fälle nach Anhang I, verschoben durch dieselbe Verordnung.
Welche Begriffe hängen damit zusammen?
- Hochrisiko-KI-System: Eine Einstufung der KI-Verordnung mit besonderen Pflichten, etwa bei Personalauswahl oder Kreditvergabe.
- KI-Kompetenz: Die nach Art. 4 der KI-Verordnung geforderte Fähigkeit der Belegschaft, KI-Systeme sachkundig einzusetzen.
- DSGVO: Die europäische Datenschutzverordnung. Sie regelt, auf welcher Grundlage personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.
Wo wird KI-Verordnung in der Auswahl konkret?
Begriffe helfen erst, wenn sie an einer Entscheidung hängen. KI-Verordnung spielt vor allem in KI-Assistenten & LLM-Plattformen eine Rolle. Dort sehen Sie, wie die geprüften Lösungen mit dem Punkt umgehen, jeweils mit Quelle und Stand-Datum. Ausführlicher steht das auf EU AI Act für den Mittelstand.
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Häufige Fragen
Betrifft die Verordnung auch kleine Betriebe?
Sie knüpft nicht an die Unternehmensgröße an, sondern an Rolle und Risiko des Systems. Ein kleiner Betrieb, der einen Textassistenten nutzt, hat andere Pflichten als ein Hersteller eines Auswahlsystems für Personal. Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber gleichermaßen.
Müssen wir Kunden sagen, dass ein Chatbot kein Mensch ist?
Art. 50 der Verordnung sieht vor, dass KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestaltet sind, dass die betroffenen Personen darüber informiert werden, es sei denn, das ist offensichtlich. Ein deutlicher Hinweis am Gesprächsbeginn ist ohnehin gute Praxis und kostet nichts.
Was passiert, wenn wir gar nichts tun?
Die Verordnung sieht Sanktionen vor, deren Ausgestaltung von Verstoß und Rolle abhängt. Praktisch relevanter ist meist der Nachweisdruck aus Kundenverträgen und Ausschreibungen. Eine Anwendungsliste und eine dokumentierte Unterweisung sind der günstigste Einstieg.